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Der Koalitionsvertrag zum Download

 

Regierungsbildung 2018

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/download-koalitionsvertrag-quelle-spd-100.html

 

179 Seiten hat der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Was steht genau drin? Für alle die es selbst lesen wollen - hier geht es zum Download. Diese Version stammt von der SPD.

Hier ein Teil  über Rente

Hier mache ich aufmerksam, ich habe über Rente mehrere Modelle mit Varianten veröffentlicht (Grundrente),  meine Rente ist eine Pro-Kopf-Rente wo alle Bürger im Staat vom Arbeiter bis Millionär - auf einer moderaten Berechnung im Sozialausgleich, auf mehr einer eigenen Plattform der Renten wird dort bezahlt. 

Meine Hauptrente ist mehr über einer kontrollierten Einbeziehung der Arbeitgeber konzentriert, da hier mehr Rente für den Bürger verbleibt.

Dann meine Kleine-Rente Modell Eric Hoyer stärkt besonders die Jungen Bürger für die Zukunft ab.

Mein Wohnungsbaumodell ist völlig anders als alle bisherige und ist neu umgestaltet worden, damit wesentlich mehr Bürger in Zukunft wirklich

zu mehr Eigentum gelangen können. Bitte lesen Sie meine Modell-Vorschläge.

Eric Hoyer

11.03.2018

 

 

VII. Soziale Sicherheit gerecht und verlässlich gestalten


1. Rente
Die Rente muss für alle Generationen gerecht und zuverlässig sein. Dazu gehören
die Anerkennung der Lebensleistung und ein wirksamer Schutz vor Altersarmut.
Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein
hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf
heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch
Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird.
Für die Sicherung des Niveaus bei 48 Prozent werden wir in 2018 die Rentenformel
ändern und parallel dazu eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenver-
trag“ einrichten, die sich mit den Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und
Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Ren-
tensäulen ab dem Jahr 2025 befassen wird. Sie soll eine Empfehlung für einen ver-
lässlichen Generationenvertrag vorlegen. Dabei streben wir eine doppelte Haltelinie
an, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Rentenkommission soll ihren
Bericht bis März 2020 vorlegen. Ihr sollen Vertreter der Sozialpartner, der Politik und
der Wissenschaft angehören. Die Rentenkommission soll die Stellschrauben der
Rentenversicherung in ein langfristiges Gleichgewicht bringen sowie einen Vorschlag
unterbreiten, welche Mindestrücklage erforderlich ist, um die ganzjährige Liquidität
der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern.
Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen
und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Altersein-
kommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden.
Die Grundrente gilt für bestehende und zukünftige Grundsicherungsbezieher, die
35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten auf-
weisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung
entsprechend der Grundsicherung.

Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Be-
dürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern
zusammen.
Wir wollen, dass der Bezug sozialer staatlicher Leistungen und der neu geschaffenen
Grundrente nicht dazu führt, dass selbstgenutztes Wohneigentum aufgegeben wer-
den muss. Dazu werden wir die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung
und zum Schonvermögen in der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende überarbeiten, angleichen und so ändern, dass Bezieher sozialer staatlicher
Leistungen in ihrem Wohneigentum wohnen bleiben können.
Wir werden diejenigen besser absichern, die aufgrund von Krankheit ihrer Erwerbstä-
tigkeit nicht mehr nachgehen können. Wir wollen die Anhebung der Zurechnungszei-
ten beschleunigen, indem wir das jetzt vorgesehene Alter von 62 Jahren und drei
Monaten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate anheben. Danach wird die
Zurechnungszeit in weiteren Monatsschritten entsprechend der Anhebung der Re-
gelaltersgrenze auf das Alter 67 angehoben.
Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest und wollen in diesem Rahmen die private Al-
tersvorsorge weiterentwickeln und gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit
der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung ei-
nes attraktiven standardisierten Riester-Produkts.
Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerin-
nen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen
drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulen-
übergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen.
Wir wollen Möglichkeiten und Anreize zum freiwilligen längeren Arbeiten und damit
auch das Angebot der „Flexi-Rente“ nachhaltig gestalten.
Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, wollen wir eine gründer-
freundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die
nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswer-
ken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzli-
chen Rentenversicherung und – als Opt-out-Lösung – anderen geeigneten insol-
venzsicheren Vorsorgearten wählen können. Wobei diese insolvenz- und pfändungs-
sicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus
führen müssen. Zudem werden wir die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für
kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge
sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.
Mit dem zweiten Kindererziehungsjahr in der Rente für Geburten vor 1992 haben wir
einen ersten Schritt getan. Wir wollen die Gerechtigkeitslücke schließen: Mütter und
Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, sollen künftig auch das dritte
Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen die „Mütterren-
te II“ einführen. Das ist ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung von Altersarmut. Die-
se Verbesserungen bei der Mütterrente durch einen 3. Entgeltpunkt pro Kind sollen
für Mütter und Väter gelten, die drei und mehr Kinder erzogen haben.

Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haus-
halte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerin-
nen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgebe-
rinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis
zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt.
Wir wollen schrittweise einen höheren Anteil bei den Erstattungen an die Rentenver-
sicherung für die Ansprüche aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen der
ehemaligen DDR übernehmen und damit die ostdeutschen Bundesländer entlasten
(AAÜG).
Wir wollen die Rehabilitation in der Rentenversicherung weiter stärken und die in der
vergangenen Legislaturperiode eingeführten Verbesserungen weiterentwickeln.
Für Härtefälle in der Grundsicherung im Rentenüberleitungsprozess wollen wir einen
Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Entsprechendes wollen wir auch für die
Gruppe der Spätaussiedler und der jüdischen Kontingentflüchtlinge prüfen.

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